Burgergemeinde Lütschental

Die Burgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Aufgaben in der Staatsverfassung sowie im Gemeindegesetz des Kantons Bern umschrieben sind. Es handelt sich dabei um die Verwaltung des burgerlichen Vermögens zum Wohle der Allgemeinheit. Die Einnahmen der Burgergemeinde stammen nicht aus Steuereinnahmen sondern aus Erträgen des Burgervermögens. So zum Beispiel aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken oder durch Zinseinnahmen.

Alle heimatberechtigten Lütschentaler, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind in Burgerangelegenheiten stimmberechtigt. Die Burgerversammlung wählt die drei Mitglieder der Burgerkommission und beschliesst

  • die Aufnahme neuer Nutzungsberechtigter aus den das Bürgerrecht besitzenden Personen,
  • Rechtsgeschäfte betreffend das Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an dem der Burgerschaft gehörenden Vermögen sowie
  • Zweckänderungen des burgerlichen Vermögens zu gestatten.

Zur Burgerversammlung wird mittels Publikation im Anzeiger Interlaken eingeladen. Im Burgerregister Lütschental sind zurzeit 60Personen eingetragen. Was rund einem Viertel der Wohnbevölkerung der Gemeinde entspricht.

Die Burgergemeinde besitzt im Moment rund 31’650 m2 Landwirtschaftsland, das an Nutzungsberechtigte abgegeben wird.

Burgernutzen

Jeder Interessierte kann schriftlich beim Burgerrat seinen Burgernutzen anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.00. Die Nutzungsberechtigungen sind im Burgernutzungsreglement festgehalten:

Burgernutzungs-Reglement

Burgerwappen

Familienwappen der Burger Lütschental

Anneler

1616

Füegi

1546

Gertsch

1678

Häsler

1565

Kolb

1657

Michel

1568

Rubin

1662

Teuscher

1618

Weissmüller

1534