Verwaltung
VERWALTUNG
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Abfallwesen
Eine fachgerechte Entsorgung des Haushaltabfalls nehmen Sie in den speziell dafür vorgesehenen Kehrichtsäcken vor. Den Bürgern von Lütschental stehen diverse öffentliche Containerstandorte zum Deponieren der vollen Kehrichtsäcke bis zur Kehrichtabfuhr zur Verfügung.
Bitte helfen Sie mit, Abfall zu vermindern, nach Möglichkeiten zu trennen oder zu kompostieren. Unsachgemässe Entsorgung von Kehricht wird gebüsst.Kehrichtsäcke sowie Kehrichtmarken erhalten Sie bei unserer Gemeindeverwaltung. Für die Grünabfuhr benötigen Sie keine separaten Gebührenmarken. Die Kosten werden mit der Grundgebühr Kehricht abgegolten. Bei weiteren Fragen zur Entsorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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AHV-Zweigstelle
Die Zweigstellenleiterin der AHV-Zweigstelle Lütschental nimmt hauptsächlich die Verbindungsfunktion zwischen den Gemeindebürgern und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) wahr. Nachfolgende Aufgaben sind durch die Zweigstelle zu erfüllen:
- Information der Bevölkerung
- Anlaufstelle für Auskünfte, Dokumentation und Beratung zu Einzelfragen
- Sachverhaltserhebung und Meldung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen von versicherten und beitragspflichtigen Personen
- Mitwirkung bei der lückenlosen Erfassung aller Beitragspflichtigen
- Ermittlungen potentieller EL-Bezüger/innen, Information über Anspruchsberechtigung und Vorabklärung eines eventuellen Anspruchs
Entsprechende Formulare oder weitergehende Informationen finden Sie unter untenstehenden Links:
Eidgenössische Formulare
Kantonale Formulare -
Arbeitsamt
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit: So melden Sie sich an.
Sie müssen sich bis spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei einem RAV im Kanton Bern anmelden. Damit sichern Sie sich eine lückenlose Arbeitslosenentschädigung. Melden Sie sich so früh an wie möglich. Sie werden bereits vom RAV beraten, bevor Sie arbeitslos sind.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das für unsere Gemeinde zuständige RAV:
RAV Interlaken
Kammistrasse 13
3800 InterlakenTel. 031 636 20 01
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Weitere Informationen:
Formulare Arbeitslosenversicherung -
Bauen
Bei Fragen zum Thema Bauen geben wir Ihnen gerne Auskunft und beantworten Ihre Fragen. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig vor dem gewünschten Baubeginn mit uns Kontakt auf.
In den nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen finden Sie weitere Angaben zum Thema:
Kantonale Gesetzgebung
Gemeindebaureglement
Zonenplan TalbodenEBAU
Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Baugesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über folgenden Link: Anmeldung eBau
Bis zur definitiven gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zusätzlich zweifach ausgedruckt und unterschrieben abgegeben oder zugestellt werden. Ebenfalls wird der Bauentscheid, wie bis anhin, per Post eröffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier: Projekt eBau
Hinweis: Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zu Lasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.
ENERGIEBERATUNG
Die Energieberatung der Regionalkonferenz Oberland-Ost steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema «Energiesparen» gerne zur Verfügung. Sie finden diverse hilfreiche Informationen direkt auf der Homepage.
Die Beratungsstelle hilft Ihnen sehr gerne, Ihren Energieverbrauch tief zu halten oder entsprechende Lösungen und Massnahmen aufzuzeigen.
Flyer Energieberatung
Tarif 2020 BeratungsdiensteREGIONALER SOLARKATASTER
Das Angebot des Solarkatasters wurde im 2018 vom Bundesamt für Energie auf die ganze Schweiz anwendbar gemacht und auf die Fassaden erweitert. Damit keine Doppelspurigkeiten für die Region entstehen, hat sich die Regionalkonferenz Oberland-Ost entschieden den regionalen Solarkataster nicht mehr weiter zu unterhalten. Unter sonnendach.ch können Sie detaillierte und präzise Informationen über ihr solares Potenzial ausfindig machen und berechnen.
Wichtige Informationen zur Gewinnung von erneuerbarer Energien:
Kantonale Richtlinie "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien" -
Feuerwehr
Seit dem Jahr 2001 sind die Feuerwehren Lütschental und Grindelwald zusammen geschlossen. Seit diesem Zusammenschluss existiert in Lütschental ein Löschzug, welchem Simon Anneler vorsteht. Interessierte Wehrmänner und Wehrfrauen von Lütschental haben die Möglichkeit, sich zu Atemschutzexperten/Innen ausbilden zu lassen und werden nach Abschluss dieser Ausbildung umgehend in den Pikettzug Grindelwald integriert.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Zusammenarbeitsform die beste Lösung ist: die Feuerwehr Grindelwald/Lütschental profitiert von höheren Beiträgen der GVB, kann Synergien in den Gemeinden nutzen, es stehen mehr Wehrmänner / Wehrfrauen für Einsätze zur Verfügung und es sind auch Einsparungen bei Materialkosten möglich. Die Lütschentaler Feuerwehrleute besuchen zum Teil weiterhin Übungen in der eigenen Gemeinde. Lediglich die Pikettzugangehörigen müssen die Monatsübungen in Grindelwald absolvieren.
Haben Sie Interesse und möchten der Feuerwehr Grindelwald / Lütschental angehören? Dann steht Ihnen Simon Anneler, Buchholz 212, 3816 Lütschental unter der Nummer 079 287 97 83 gerne zur Verfügung.
Oder besuchen Sie die Homepage der Feuerwehr Grindelwald / Lütschental:
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Finanzen und Steuern
Anlagen und Gebührenansätze
Übersicht 2022STEUERERKLÄRUNGEN
Das Ausfüllen der Steuererklärung geht im Kanton Bern sehr einfach. Sei es mit dem webbasierten Tool TaxMe-Online oder mit BE-Login.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
JAHRESRECHNUNGEN DER GEMEINDE LÜTSCHENTAL
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Forstwesen
Der Gemeindeverband Forst Lütschinentäler startete per 1. Januar 2019. Die Träger des Verbandes sind die Gemeinden Gsteigwiler, Gündlischwand, Lütschental, Lauterbrunnen und die Burgergemeinde Wilderswil. Die Waldbewirtschaftung wird in diesen Gemeinden neu vom Forst Lütschinentäler organisiert und teilweise ausgeführt. Ebenfalls werden in den Gemeinden Interlaken, Matten und Iseltwald die hoheitlichen Aufgaben abgedeckt. Teilweise wird in diesen Gemeinden auch die Bewirtschaftung organisiert und ausgeführt.
Hoheitliche Aufgaben:
- Anzeichnen von Bäumen
- Erteilen einer Holzschlagbewilligung
- Beratungen zum Wald und dessen Bewirtschaftung
- Naturgefahren (beurteilen, verhindern, Meldung)
- Forstpolizei
- Forstschutz (Käferbäume, Windfallholz)
- Schutzwaldprojekte
- Weiteres
Betriebliche Aufgaben:
- Spezialholzerei im Wald und Garten
- Arbeiten für Dritte (Organisation und Ausführung)
- Arbeiten in Projekten (Schutzwald - Biodiversität)
- Forstschutz (Käferbäume, Windfallholz)
- Maschinen
- Weiteres
Die Aufgaben teilen sich die Verantwortlichen in der Gemeinde Lütschental wie folgt auf:
Stefan Biermann, Betriebsleiter Stv., ist für alle hoheitlichen Aufgaben zuständig.
Ralf Schai, Betriebsleiter, ist für alle betrieblichen Aufgaben zuständig.Die Waldfläche beträgt ca. 6’00 ha, welche zum grössten Teil eine sehr hohe Schutzfunktion für unsere Dörfer, unsere Zugangswege und unsere Infrastruktur aufweisen.
Kontakt
Forst Lütschinentäler
Beim Pfrundhaus 427a
3822 LauterbrunnenTel. 033 855 38 36
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Link: Gemeindeverband Forst Lütschinentäler
GEWO
Die Gemeinde Lütschental ist dem Gemeindeverband für die Erhaltung der Wälder in der Region Oberland-Ost (GEWO) angeschlossen. Durch diesen Verband werden nicht nur Gemeinden und Burgergemeinden, sondern auch Bahnen, Bäuerten und andere Trägerschaften in der Region unterstützt. Unter nachfolgendem Link erfahren Sie weitere Angaben über diesen Verband: www.gemeindeverband-gewo.ch
WVIO
Die Gemeinde Lütschental ist als öffentlicher Waldbesitzer auch Mitglied im Waldbesitzerverein Interlaken-Oberhasli.
Homepage: Waldbesitzer Berner Oberland
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Friedhof- Bestattungswesen
BEGRÄBNISGEMEINDEVERBAND GSTEIG-INTERLAKEN
Beim Begräbnisgemeindeverband Gsteig-Interlaken handelt es sich um einen Gemeindeverband im Sinne des kantonalen Gemeindegesetzes. Dem Verband obliegt das Friedhof- und Bestattungswesen.
Die Friedhofkommission führt den Verband, plant dessen Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. In der Kommission sind die Gemeinden Bönigen, Matten, Gsteigwiler, Gündlischwand, Saxeten, Wilderswil und Lütschental mit je einem Mitglied und die Gemeinde Interlaken mit zwei Mitgliedern vertreten.
Friedhofverwaltung Gsteig-Interlaken
Niedermatte 115b
3813 SaxetenTel. 033 821 27 07
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Friedhofgärtnerei
Gsteig
3814 GsteigwilerTel. 033 822 24 39
Reglemente:
Organisationsreglement Begräbnisverband
Friedhof- und Bestattungsreglement
Reglement zum Gebührentarif
GebührenverordnungREFORMIERTE KIRCHGEMEINDE
Die Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken gehört zu einer der grössten im Kanton Bern. Sie besteht aus drei Pfarrkreisen:
- Interlaken und Matten
- Bönigen und Iseltwald
- Gsteig (Gsteigwiler, Gündlischwand, Saxeten, Wilderswil und Lütschental)
Die Kirche Gsteig steht auf dem Boden der politischen Gemeinde Gsteigwiler.
Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken
Herziggässli 21
3800 Matten bei InterlakenTel. 033 822 45 33
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter: Reformierte Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken
RÖMISCH-KATHOLISCHES PFARRAMT INTERLAKEN
Pfarreisekretariat / Kirchgemeindeverwaltung
Schloss-Strasse 4
3800 InterlakenTel. 033 826 10 80
Fax 033 826 10 85Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter: Römisch-Katholisches Pfarramt Interlaken
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Neophyten
Neophyten "neue Pflanzen" sind Pflanzen, die seit der Entdeckung Amerikas 1492 bewusst oder versehentlich nach Europa eingeführt resp. eingeschleppt wurden. Die Mehrheit dieser ursprünglich gebietsfremden Pflanzen haben sich gut in unsere Umwelt integriert und bereichern die heimische Flora.
Einige wenige Neophyten können sich invasiv verhalten. Durch die unkontrollierte Vermehrung verdrängen sie die einheimische Flora und bedrohen die Biodiversität. Diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten. Die meisten dieser invasiven Pflanzen sind verboten.
Einige davon sind giftig, verursachen Allergien oder Schäden an Bauwerken und in der Landwirtscahft. Deshalb werden sie bekämpft - meist mit grossem, personellem Aufwand (Entfernung von Hand), da der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln z.B. an Strassenrändern verboten ist. Die Beseitigung der Neophyten erfolgt vorzugsweise bevor diese blühen und absamen sowie vor den Mäharbeiten. Die Entsorgung erfolgt über die Kehrichtverbrennung, damit eine Vermehrung nicht mehr möglich ist.
Viele Neophyten stammen und vermehren sich aus privaten Gärten, wo sie einst als Ziersträucher oder -stauden gepflanzt wurden. Gartenbesitzer können Verantwortung übernehmen, indem sie die Neophyten durch einheimische Pflanzen ersetzen. Damit leisten sie einen grossen Beitrag, dass sich invasive Neophyten nicht weiter ausbreiten.
Gemeinsam gegen die invasiven Neophyten!
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Neobiota
Neophyt.ch
Infoflora.chEntsorgungsmöglichkeiten Neophyten in der Gemeinde Lütschental:
Für die Entsorgung von Neophyten steht der Bevölkerung ab sofort ein separater Container beim Werkhof zur Verfügung. Haben Sie Neophyten zu entsorgen, dürfen Sie diese gerne im entsprechend bezeichneten Container beim Werkhof entsorgen. Der Container ist ausschliesslich für die Entsorgung von Neophyten gedacht!Aktualisiert: 24.05.2022
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Wasser / Abwasser
WASSERVERSORGUNG
Die Wasserversorgung Lütschental wurde zwischen 1937 – 1939 mit dem Reservoir Sommergaden und der Hydrantenleitung bis Gadenstatt erstellt. Von 1964 – 1966 wurde die Wasserversorgung vom Stalden zum Wartenberg erweitert und das neue Reservoir Sonnseite (Roter Schopf) wurde erstellt.
Die Quellfassungen sind hauptsächlich auf der Sonnseite welche mit rund 30 – 40 m3/h die zwei Reservoirs mit Frischwasser beliefern. Das Restwasser läuft in den Stalden- und Stechelgraben.
Das Reservoir am Sommergaden hat ein Brauchwasservolumen von 58m3 und eine Löschwasserreserve von 72m3. Das Reservoir Roter Schopf verfügt über ein Brauchwasservolumen von 50m3 und eine Löschwasserreserve von 150m3.Die Wasserversorgung beliefert etwa 85 Wohnhäuser, 8 Gewerbebetriebe, öffentliche Gebäude und 16 landwirtschaftliche Betriebe mit Frischwasser. Der Feuerwehr stehen auf dem ganzen Gemeindegebiet 45 Hydranten zur Verfügung.
Information Trinkwasserqualität 03-01-2024
ABWASSERENTSORGUNG
Die Kanalisation Lütschental wurde während der Jahre 1998 – 2001 erstellt. Vom Wartenberg (Sonnseite) und Pfang (Schattseite) erstreckt sie sich bis zur Stegmatte mit genügend Gefälle. Anschliessend verläuft sie talauswärts Richtung Gündlischwand mit einem sehr geringen Gefälle (ca. 0.3 – 0.5 %). Die Messstation liegt im Aebnit bevor die Leitung anschliessend nach Zweilütschinen zur gemeinsamen Pumpstation führt. Ab Gsteigwiler fliesst das Abwasser im natürlichen Gefälle nach Interlaken in die Regionale Abwasserreinigungsanlage ARA.
Per 1. Januar 2023 ist der Bereich Abwasser an den Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken ausgelagert worden. Die gesamte Zuständigkeit liegt seit dem 1. Januar 2023 beim Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken.
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Formulare
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Reglemente
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente zum Herunterladen:
Abfallreglement
Abfallverordnung
Baureglement
Feuerwehrreglement
Anhang zum Feuerwehrreglement
Gebührenreglement
Gebührenverordnung
Organisationsreglement
Organisationsverordnung
Personalreglement
Personalverordnung
Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz
Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve
Reglement Spezialfinanzierung Kleinkraftwerk
Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens
Reglement Spezialfinanzierung im Bereich Abwasserentsorgung
Reglement über die Tagesschule
Wasserversorgungsreglement
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement
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