DIVERSE INFORMATIONEN UND HILFREICHE LINKS
ZUZUG
Schweizerinnen und Schweizer sind verpflichtet, sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Heimatschein, das Familienbüchlein sowie der AHV-Ausweis mitzubringen. Die Wochenaufenthalter melden sich anstelle des Heimatscheines mit einem Heimatausweis ihrer Wohnsitzgemeinde an. Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 20.00 zzgl. Versandkosten.
Ausländische Personen melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen bzw. vor Stellenantritt bei der Gemeindeverwaltung an.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Passfoto (falls kein Ausländerausweis vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Eheschein, Scheidungsurteil, Geburtsscheine Kinder (wenn vorhanden)
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 25.00 zzgl. Versandkosten.
ADRESSÄNDERUNG
Eine Adressänderung in der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Adressänderung ist kostenlos.
WEGZUG
Schweizerinnen und Schweizer melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis oder für Wochenaufenthalter der Aufenthaltsausweis.
Ausländische Personen melden sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Mitzubringen ist der gültige Ausländerausweis.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Vermehrt werden durch Institutionen Beglaubigungen von Unterschriften verlangt. Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Sie kann gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften von den dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar/Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Der Betreibungsregisterauszug ist bei folgender Stelle zu beziehen:
Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost
Schloss 5
3800 Interlaken
Tel. 031 635 97 00
Der Betreibungsregisterauszug kann auch online unter www.be.ch/baka bestellt werden.
Die Gemeinde Lütschental gibt ab dem 1. Januar 2021 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in der Gemeinde Lütschental;
Die Gemeinden haben im Gutscheinsystem diverse Steuerungsmöglichkeiten. Sie können die Zahl der Gutscheine beschränken, die Ausgabe für Schulkinder zusätzlich beschränken und das Beschäftigungsprogramm enger koppeln.
Der Gemeinderat Lütschental hat sich vorerst für keine Kontigentierung / Beschränkung entschieden. Dies bedeutet:
- Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Die Gemeinde gibt Gutscheine für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
- Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum +20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Beschäftigungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% plus 20%.
Folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:
Gemeindeverwaltung Lütschental
Nicole Steiner
Briggmättli 38
3816 Lütschental
Tel. 033 853 47 40
Sie können via www.kiBon.ch oder auf Papier (Gesuchsformulare nachfolgend) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Vollständig eingereichte Gesuche können rasch bearbeitet werden.
Informationsbroschüre Eltern Betreuungsgutscheine
Gesuchsformular Betreuungsgutscheine 2021/2022
Formular "Aktuelles Erwerbspensum" zu Gesuch 2021/2022
Verschiedene Bergbahnen bieten der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette oder Sportpässe an. Voraussetzung für die Abgabe ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises am Bahnschalter.
Personen, welche in Lütschental angemeldet sind oder sich das Steuerdomizil in Lütschental befindet, können einen Einheimischausweis bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Für die Ausstellung wird ein Passfoto benötigt.
Es ist zu beachten, dass für Jugendliche ab dem 16ten Altersjahr selber ein Ausweis zu beantragen ist. Kinder die jünger sind, können im Ausweis der Eltern eingetragen werden.
Der Einheimischausweis ist ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die jährliche Wohnsitzbescheinigung auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde.
Die Ausstellung des Ausweises kostet CHF 15.00. Die jährliche Wohnsitzbescheinigung ist kostenlos.
Die Strasse zur Alp Hintisberg ist bewilligungspflichtig.
Die Tagesbewilligung (Gültigkeit 24h) kann an der Parkuhr im Schwand zu CHF 10.00 bezogen werden (Zahlungsmöglichkeiten: Münzen, App Parking Pay, Twint oder Pay by Phone-App).
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit zum Bezug einer Jahresbewilligung (Bezugsstelle: Gemeindeverwaltung).
Personen, welche in Lütschental angemeldet bzw. steuerpflichtig sind, können für CHF 20.00 pro Jahr und Fahrzeug eine "Gemse" beziehen (Begzugsstelle: Gemeindeverwaltung Lütschental).
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Der Sozialdienst Region Jungfrau steht Ihnen in finanzieller, persönlicher oder allgemein rechtlicher Notlage zur Seite. Die Sozialarbeitenden helfen Ihnen im Umgang mit anderen Behörden oder im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten und ermöglichen Ihnen durch Sozialleistungen die Sicherung des Existenzminimums.
Sozialdienst Region Jungfrau
Jungfraublickallee 16
3800 Matten
Tel. 033 826 06 26
Fax 033 826 06 27
Alle in Lütschental gehaltenen Hunde sind vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu melden. Bei der Anmeldung ist der Impf- / Tierhalterausweis vorzuweisen. Es wird eine Dauermarke als Bestätigung der Registration abgegeben (einmalige Gebühr CHF 20.00). Die Hundemarke ist stets durch den Hund zu tragen.
Die Hundetaxe beträgt CHF 60.00/Jahr. Pflichtig sind alle Hunde, welche am Stichtag 1. August über drei Monate alt sind. Hunde, welche nach dem 1. August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe noch in keiner bernischen Gemeinde entrichtet worden ist, sind ebenfalls taxpflichtig.
Wir sind bestrebt unsere Register stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen (Tod, Halterwechsel usw.), bitten wir Sie um sofortige Information. Ziehen Sie als Hundehalter aus der Gemeinde weg, ist ebenfalls der Hund abzumelden.
Hilfreiche Links:
www.amicus.ch
www.stmz.ch
www.be.ch/hund
Alles zum Thema "Vom Lernfahrausweis bis zum Führerausweis" finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Antrags für den Lernfahrausweis nach wie vor durch die Wohnsitzgemeinde vorzunehmen ist. Diese leitet das Formular anschliessend an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt weiter.
Im März 2010 wurde der Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten schweizweit eingeführt. Der Schweizer Pass ist in einem der 7 kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich. Die Reservation kann unter der Telefonnummer 031 635 40 00 oder via Internet unter nachfolgendem Link erfolgen:
Antragsverfahren
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Schweizerpass
Benötigen Sie einen Strafregisterauszug, hier können Sie diesen online beantragen:
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter beziehen.
Die Gemeinde Lütschental bietet keine Tageskarten an. Mit der Gemeinde Grindelwald wurde jedoch eine Vereinbarung getroffen, dass die Einwohner von Lütschental zu denselben Konditionen vom Angebot der Tageskarte Gemeinde profitieren können. Die nötigen Angaben finden Sie unter: Bestellung Tageskarte Gemeinde Grindelwald
Aufgrund den nachfolgenden Änderungen werden die Tageskarten in Grindelwald noch bis zum 7. Dezember 2023 angeboten.
Spartageskarten SBB
Die Tageskarten Gemeinde in der heutigen Form werden nur noch bis Ende 2023 angeboten und danach durch eine Nachfolgelösung ersetzt. Die Nachfolelösung beinhaltet, dass der Verkauf der Spartageskarte Gemeinde ausschliesslich über die Schalter der Gemeinden erfolgt. Künftig wird es nur noch ein schweizweites Gesamtkontigent pro Tag geben.
Zudem entfällt die Einschränkung, dass der Verkauf nur an Einwohnerinnen und Einwohner der eigenen Gemeinde erfolgen darf. Bei dieser Lösung gilt: Früher buchen, günstiger reisen. Das Produkt wird in zwei Preisstufen, für die erste und zweite Klasse sowie für Personen mit oder ohne Halbtaxabonnement angeboten. Die Karte ist personalisiert (Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum) und kann entweder ausgedruckt oder auf dem Handy mitgeführt werden.
Die Gemeinde Lütschental hat bisher selber keine Tageskarten angeboten. Ab 1. Januar 2024 wird die Gemeinde den Verkauf von Spartageskarten Gemeinde anbieten.
Weitere Informationen zur Spartageskarte Gemeinde finden Sie auf der Webseite der Alliance SwissPass.
Aktualisiert: 26.10.2023
Die bisherigen Ausgabestellen für Motorfahrrad-Kontrollmarken werden per 31. Dezember 2021 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2022 wird eine zentralisierte Datenbank für Mofa-Vignetten und Kontrollschilder realisiert. Ab dem neuen Versicherungsjahr erhalten die Fahrzeughalter eine Proforma-Rechnung, basierend auf den Angaben vom Vorjahr. Sobald die Rechnung mit dem korrekten Einzahlungsschein vollständig beglichen ist, wird die Vignette über die Druckerei direkt an den Fahrzeughalter versandt.
Die Dienstleistung auf der Gemeindeverwaltung Lütschental wird somit per 31. Dezember 2021 wegfallen.
Nachfolgender Link leitet Sie zum Gesuch für einen Waffenerwerbsschein weiter: Waffenerwerbsschein
Alle Personen die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Lütschental angemeldet sind, sind auch in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt. Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts erfolgt in der Gemeinde Lütschental an der Gemeindeversammlung, welche mindestens zweimal jährlich stattfindet.
Bei Wahlen und Abstimmungen in eidgenössischen oder kantonalen Angelegenheiten kann die Stimmabgabe brieflich (durch Zusendung per Post, durch Einwurf im Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder durch Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung) vor dem Abstimmungstermin erfolgen. Im Weiteren ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungssonntag möglich. Das Stimmlokal ist am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr geöffnet und befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer 1. OG, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Eidgenössische und/oder kantonale Volksabstimmungen und Wahlen 2023:
- Sonntag, 3. März 2024
- Sonntag, 9. Juni 2024
- Sonntag, 22. September 2024
- Sonntag, 24. November 2024