DIVERSE INFORMATIONEN UND HILFREICHE LINKS
ZUZUG
Sind Sie neu in die Gemeinde Lütschental zugezogen? Herzlich Willkommen!
Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder über eUmzug (ab 1. August 2024) anmelden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen / einzureichen:
Schweizer Bürger/innen
- Ausweisdokument (ID / Pass oder bisheriger Heimatschein)
- Mietvertrag
- Krankenkassenversicherungskarte
Ausländische Staatsangehörige
- gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenkassenversicherungskarte
- Allfälliger Eheschein, Scheidungsurteil, Geburtsscheine Kinder
Die Gebühren für die Anmeldung von Schweizer Bürger/innen betragen CHF 20.00 pro volljährige Person sowie für ausländische Staatsangehörige CHF 25.00.
ADRESSÄNDERUNG
Sie sind innerhalb der Gemeinde Lütschental umgezogen? Melden Sie den Umzug bitte innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle. Sie können dies persönlich, telefonisch oder über eUmzug (ab 1. August 2024) melden.
Die Gebühren für die Adressänderung betragen CHF 20.00 pro volljährige Person.
WEGZUG / abmeldung
Sie verlassen die Gemeinde Lütschental? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister abmelden können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei uns am Schalter melden oder Sie haben die Möglichkeit sich online via eUmzug (ab 1. August 2024) abzumelden. Falls Sie eine Abmeldebestätigung wünschen, bitten wir Sie uns die per Email an
Die Gebühren für die Abmeldung betragen CHF 20.00 pro Person.
Aktualisiert: 23.07.2024
Vermehrt werden durch Institutionen Beglaubigungen von Unterschriften verlangt. Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Sie kann gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften von den dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar/Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Der Betreibungsregisterauszug ist bei folgender Stelle zu beziehen:
Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost
Schloss 5
3800 Interlaken
Tel. 031 635 97 00
Der Betreibungsregisterauszug kann auch online unter www.be.ch/baka bestellt werden.
Die Gemeinde Lütschental gibt ab dem 1. Januar 2021 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in der Gemeinde Lütschental;
Die Gemeinden haben im Gutscheinsystem diverse Steuerungsmöglichkeiten. Sie können die Zahl der Gutscheine beschränken, die Ausgabe für Schulkinder zusätzlich beschränken und das Beschäftigungsprogramm enger koppeln.
Der Gemeinderat Lütschental hat sich vorerst für keine Kontigentierung / Beschränkung entschieden. Dies bedeutet:
- Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Die Gemeinde gibt Gutscheine für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
- Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum +20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Beschäftigungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% plus 20%.
Folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:
Gemeindeverwaltung Lütschental
Nicole Steiner
Briggmättli 38
3816 Lütschental
Tel. 033 853 47 40
Sie können via www.kiBon.ch oder auf Papier (Gesuchsformulare nachfolgend) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Vollständig eingereichte Gesuche können rasch bearbeitet werden.
Informationsbroschüre Eltern Betreuungsgutscheine
Gesuchsformular Betreuungsgutscheine 2021/2022
Formular "Aktuelles Erwerbspensum" zu Gesuch 2021/2022
Verschiedene Bergbahnen bieten der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette oder Sportpässe an. Voraussetzung für die Abgabe ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises am Bahnschalter.
Personen, welche in Lütschental angemeldet sind oder sich das Steuerdomizil in Lütschental befindet, können einen Einheimischausweis bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Für die Ausstellung wird ein Passfoto benötigt.
Es ist zu beachten, dass für Jugendliche ab dem 16ten Altersjahr selber ein Ausweis zu beantragen ist. Kinder die jünger sind, können im Ausweis der Eltern eingetragen werden.
Der Einheimischausweis ist ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die jährliche Wohnsitzbescheinigung auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde.
Die Ausstellung des Ausweises kostet CHF 15.00. Die jährliche Wohnsitzbescheinigung ist kostenlos.
Die Strasse zur Alp Hintisberg ist bewilligungspflichtig.
Die Tagesbewilligung (Gültigkeit 24h) kann an der Parkuhr im Schwand zu CHF 10.00 bezogen werden (Zahlungsmöglichkeiten: Münzen, App Parking Pay, PrestoPark, TCS, Pay by Phone oder mit Twint).
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit zum Bezug einer Jahresbewilligung (Bezugsstelle: Gemeindeverwaltung).
Personen, welche in Lütschental angemeldet bzw. steuerpflichtig sind, können für CHF 20.00 pro Jahr und Fahrzeug eine "Gemse" beziehen (Begzugsstelle: Gemeindeverwaltung Lütschental).
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Der Sozialdienst Region Jungfrau steht Ihnen in finanzieller, persönlicher oder allgemein rechtlicher Notlage zur Seite. Die Sozialarbeitenden helfen Ihnen im Umgang mit anderen Behörden oder im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten und ermöglichen Ihnen durch Sozialleistungen die Sicherung des Existenzminimums.
Sozialdienst Region Jungfrau
Jungfraublickallee 16
3800 Matten
Tel. 033 826 06 26
Fax 033 826 06 27
Alle in Lütschental gehaltenen Hunde sind vom Besitzer bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu melden. Bei der Anmeldung ist der Impf- / Tierhalterausweis vorzuweisen. Es wird eine Dauermarke als Bestätigung der Registration abgegeben (einmalige Gebühr CHF 20.00). Die Hundemarke ist stets durch den Hund zu tragen.
Die Hundetaxe beträgt CHF 60.00/Jahr. Pflichtig sind alle Hunde, welche am Stichtag 1. August über drei Monate alt sind. Hunde, welche nach dem 1. August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe noch in keiner bernischen Gemeinde entrichtet worden ist, sind ebenfalls taxpflichtig.
Wir sind bestrebt unsere Register stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen (Tod, Halterwechsel usw.), bitten wir Sie um sofortige Information. Ziehen Sie als Hundehalter aus der Gemeinde weg, ist ebenfalls der Hund abzumelden.
Hilfreiche Links:
www.amicus.ch
www.stmz.ch
www.be.ch/hund
Alles zum Thema "Vom Lernfahrausweis bis zum Führerausweis" finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Antrags für den Lernfahrausweis nach wie vor durch die Wohnsitzgemeinde vorzunehmen ist. Diese leitet das Formular anschliessend an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt weiter.
Im März 2010 wurde der Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten schweizweit eingeführt. Der Schweizer Pass ist in einem der 7 kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich. Die Reservation kann unter der Telefonnummer 031 635 40 00 oder via Internet unter nachfolgendem Link erfolgen:
Antragsverfahren
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Schweizerpass
Benötigen Sie einen Strafregisterauszug, hier können Sie diesen online beantragen:
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter beziehen.
Die Gemeinde Lütschental bietet seit dem 1. Januar 2024 die neuen SBB-Spartageskarten Gemeinde an. Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot nutzen!
Die Spartageskarten sind personalisiert und können ausschliesslich über die Gemeinde bezogen werden. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten kann unter www.spartageskarte-gemeinde.ch geprüft werden.
Die Tageskarten werden in je zwei Preisstufen, für die 1. und 2. Klasse sowie für die Personen mit und ohne Halbtaxabonnement angeboten. Spartageskarten können jeweils 6 Monate bis maximal ein Tag vor dem gewünschten Reisetag verkauft werden. Die Preisstufe 1 steht dabei bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag zur Verfügung.
Klasse und Segment | Preisstufe 1 bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich | Preisstufe 2 bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich |
2. Klasse mit Halbtax | CHF 39.00 | CHF 59.00 |
2. Klasse ohne Halbtax | CHF 52.00 | CHF 88.00 |
1. Klasse mit Halbtax | CHF 66.00 | CHF 99.00 |
1. Klasse ohne Halbtax | CHF 88.00 | CHF 148.00 |
Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, werden automatisch Spartageskarten mit dem höheren Preis (Preisstufe 2) verkauft. Ist auch dieses Kontingent ausverkauft, werden für den jeweiligen Reisetag keine "Spartageskarten Gemeinde" mehr angeboten.
Factsheet SBB Spartageskarten Gemeinde
Aktualisiert: 23.07.2024
Die bisherigen Ausgabestellen für Motorfahrrad-Kontrollmarken werden per 31. Dezember 2021 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2022 wird eine zentralisierte Datenbank für Mofa-Vignetten und Kontrollschilder realisiert. Ab dem neuen Versicherungsjahr erhalten die Fahrzeughalter eine Proforma-Rechnung, basierend auf den Angaben vom Vorjahr. Sobald die Rechnung mit dem korrekten Einzahlungsschein vollständig beglichen ist, wird die Vignette über die Druckerei direkt an den Fahrzeughalter versandt.
Die Dienstleistung auf der Gemeindeverwaltung Lütschental wird somit per 31. Dezember 2021 wegfallen.
Nachfolgender Link leitet Sie zum Gesuch für einen Waffenerwerbsschein weiter: Waffenerwerbsschein
Alle Personen die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Lütschental angemeldet sind, sind auch in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt. Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts erfolgt in der Gemeinde Lütschental an der Gemeindeversammlung, welche mindestens zweimal jährlich stattfindet.
Bei Wahlen und Abstimmungen in eidgenössischen oder kantonalen Angelegenheiten kann die Stimmabgabe brieflich (durch Zusendung per Post, durch Einwurf im Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder durch Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung) vor dem Abstimmungstermin erfolgen. Im Weiteren ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungssonntag möglich. Das Stimmlokal ist am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr geöffnet und befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer 1. OG, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Eidgenössische und/oder kantonale Volksabstimmungen und Wahlen 2024:
- Sonntag, 3. März 2024
- Sonntag, 9. Juni 2024
- Sonntag, 22. September 2024
- Sonntag, 24. November 2024