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GEMEINDERAT VON LÜTSCHENTAL

Der Gemeinderat bildet als ausführendes Organ die Exekutive der Gemeinde. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. In seinem Zuständigkeitsbereich vertritt er die Gemeinde nach Aussen.

Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Organisation, Aufgaben und Zuständigkeitsbereich sind im Organisationsreglement und in der Organisationsverordnung geregelt.

Der Gemeinderat von Lütschental besteht aus fünf Mitgliedern, welche alle vier Jahre neu gewählt werden. Die Exekutive von Lütschental setzt sich aktuell aus zwei Frauen und drei Männern zusammen.

In den Gemeinderat wählbar sind Personen, welche in der Gemeinde Lütschental stimmberechtigt sind.

Die Kontaktangaben und die Ressortaufteilung finden Sie hier.