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SCHWELLENKORPORATION LÜTSCHENTAL

Entstehung / Gründung

Der Gemeinderat Lütschental hat sich im Herbst 1958 entschieden, einen Schwellenkataster aufzustellen und eine Schwellenkorporation zu gründen. Die Gründungsversammlung fand am 23. April 1960 mit 22 schwellenpflichtigen Bürgern statt.

Aufgaben

Aufgabe der Schwellenkorporation ist es, als öffentlich-rechtliche Körperschaft, alle von der Gemeinde Lütschental übertragenen Wasserbaupflichten wahrzunehmen und diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung zu erfüllen.

Räumliche Begrenzung

Die räumliche Begrenzung umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemischten Gemeinde Lütschental. Das wichtigste Gewässer im Perimeter der Schwellenkorporation ist die Lütschine. Daneben gilt es, die Wasserbaupflicht bei zahlreichen kleineren Seitenbächen wahrzunehmen.

Abgeschlossene und geplante Projekte

Das Hochwasserschutzprojekt entlang des Lütschinenlaufs wurde im Sommer 2010 nach vierjähriger Bauzeit fertiggestellt.

Mit dem Projekt Verbauung Louwibach können 12 direkt betroffene Haushaltungen besser geschützt werden. Im Jahr 2013 wurde der Fang fertiggestellt.

Zur Zeit sind keine grösseren Projekte offen oder geplant.

Organe der Schwellenkorporation

Die Organe der Schwellenkorporation sind:

  • Die Stimmberechtigten, handelnd als Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Rechnungsprüfungskommission

Der Vorstand der Schwellenkorporation setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Die Jungfraubahn AG ist mit einem Mitglied vertreten.

Präsident
Pascal Gertsch
Lischen 13
3816 Lütschental
Tel.-Nr. 079 720 64 49
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Vizepräsident
Christian Kolb
Lindi 194
3816 Lütschental

Sekretärin
Manuela Teuscher
Stegmatte 224
3816 Lütschental

Kassierin
Therese Schlachter
Gemeindeverwaltung Lütschental
Briggmättli 38
3816 Lütschental
Tel.-Nr. 033 853 47 40
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Schwellenkorporationsversammlung

Jährlich findet mindestens einmal eine Versammlung der Schwellenkorporation statt. An dieser wird die Jahresrechnung sowie das Budget für das nächste Jahr genehmigt. Zudem beschliessen die Mitglieder an der Versammlung die Höhe des Schwellentells, welcher prozentual (momentan 0.5%o) auf dem amtlichen Wert der Grundstücke auf dem Gemeindegebiet von Lütschental erhoben wird. Mit Hilfe dieser Telleinnahmen werden die jährlichen Ausgaben und Aufwendungen finanziert.


Schwellenkorporationsregelement